Meilensteine der Interessengemeinschaft seit Gründung 1972

 

  • Die IG erreicht: Übernahme des gesamten Straßen- und Kanalnetzes des Ferienparks durch die Gemeinde Siegsdorf, die damit auch die Kosten für ihre künftige Erhaltung zu tragen hat.
  • Einsparungen bei der Abgeltung von Kanalbau- und Straßenbaukosten.
  • Dorfentwicklungskonzept 2001, das Angebote von vorauf-typischen Gesundheits- und Betreuungsdiensten für Feriengäste und Eigentümer mit dem Wirtshaus Vorauf als Mittelpunkt und Pension und Übernachtungen in angeschlossenen Häusern und Apartments im Ferienpark enthielt.
  • Gestützt auf ein Votum der Mitgliederversammlung 1997 hat der Vorstand von der Gemeinde gefordert, den Erhalt des homogenen, architektonisch geschlossenen und gärtnerisch dem Alpenvorland angeglichenen Charakters des Ferienparks sicher zu stellen.
  • IG erreicht günstige Sonderregelungen der Abfallentsorgung von Saison-Containern beim Landratsamt Traunstein.
  • IG setzt Absenkung der Zweitwohnungssteuer durch.
  • Information der  Gemeinde über geplante Änderungen zum Bebauungsplan 2007. Der Vorstand der IG hat sofort in einer Informationsveranstaltung viele Mitglieder und Eigentümer unterrichtet.
  • Ausführliche Stellungnahme an die Gemeinde, die sich kritisch mit dem Gemeindeansatz auseinander setzte.
  • IG setzt sich für “schnelleres Internet” auch für den Ferienpark ein und erreicht das auch.
  • Strategiepapier des Vorstands zur Weiterentwicklung des Ferienparks zum Erholungspark, Entwicklung des Gesamtkonzeptes 2017.
  • Ein großer Erfolg für die IG wurde im Herbst 2017 erreicht: Der Vorstand hat nach jahrelangen intensiven Bemühungen die Erweiterung der Nutzung unserer Objekte im Ferienpark durchgesetzt:
    Die Gemeinde hat am 17.10.2017 beschlossen, dass Vorauf nun ein Sondergebiet für Erholung ist. Die Ferienhäuser können zugleich als Wochenendhäuser genutzt werden. Die Eigentümer in Vorauf dürfen nunmehr ihre Objekte zeitlich unbegrenzt zur Erholung nutzen.
  • Im März 2018 wurde der von uns erstellte Flyer (siehe Medien/Presse/News) von der Gemeinde Siegsdorf an alle Eigentümer in Vorauf versandt. Er soll dazu beitragen, dass der durchgängige Parkcharakter des Ferien- und Erholungspark erhalten bleibt.
  • März 2021:  Die Gemeinde Siegsdorf hat die Nutzung der seit 2017 zugelassenen Wochenendhäuser und -apartments definiert.
    Um diese Definition zu präzisieren hat der Vorstand Herrn Bürgermeister Kamm gebeten, eine entsprechende rechtsverbindliche Feststellung der
    Gemeinde Siegsdorf zu formulieren. Seine Antwort hat der Vorstand allen Mitgliedern der Interessengemeinschaft übermittelt.
  • März 2024:  Die von der IG beantragte und bezuschusste erste E-Ladesäule (gegenüber dem Minigolf-Platz) kann in Betrieb genommen werden !